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Blick in die
letzte Gefängniszelle von Tholey
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Gefängnisgeschichte
in Zahlen
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Die
häufigsten Fragen
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Alte
Geschichten von Gefängnis und Gericht
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Diebstahl
als schweres Verbrechen
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Jugendliche
vor Gericht
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Die
Urgroßmutter hatte eine lose Zunge
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Gefängnisgeschichte
in Zahlen:
(Inhaltsverzeichnis)
Von etwa
1200 bis 1636
befand sich ein Verlies in der Schauenburg. Von 1699 bis 1794
lag das Gefängnis unter dem heutigen Amt. Von 1806 bis 1957
fanden wir das Kantonsgefängnis unter dem heutigen Postgebäude
(Rathausplatz 6).
Untrennbar damit
verbunden ist die Geschichte der Gerichtsbarkeit:
von 1879 bis 1918 befand sich in der heutigen ersten Etage das
Königliche Amtsgericht, von 1918 bis 1954 das Amtsgericht
Tholey. 1957 wurden Zweidrittel des Gefängnishofes mit
dem Erweiterungsbau in südlicher Richtung überbaut. Ein
Teil der Gefängnisräume (früher drei), wurden als
Batterie- und Schalt- Station für das Telefon der Deutschen
Bundespost verwendet.
Die
Kellerräume gerieten in Vergessenheit und standen naß. 1990 wurde das Haus von privater Hand im Laufe von 5 Jahren
saniert und die historischen Kellerräume wiederhergestellt. Eine
Gefängnis-Zelle wurde nach der wiedergefundenen Inventarliste, Berichten aus der Bevölkerung und
ehemaligen Insassen mit alten Teilen wiederhergestellt. Original
erhalten sind ein Schemel und die Bezüge der Lagerstätte.
Die beiden weiteren Zellen sind nur noch an den alten Gittern vom
Gefängnishof zu erkennen. Eine alte Tür wurde mit
ihren Original-Gemäuer und -Bogen unter dem Putz bei den
Sanierungsarbeiten entdeckt. Sie war zugemauert worden. Durch
glückliche Umstände wurden die übrigen zwei
Gefängnistüren wiedergefunden. Die älteste
Gefängnis-Eichentür mit Einritzungen, die bis auf das Jahr 1899 zurückgehen wurde in den wiederhergestellten Eingang
installiert.
Nach alten Karten liegt
der älteste Kern des Hauses im nördlichsten Raum. Nach
heutigen Kenntnissen geht dieser auf die Zeit vor 1800 zurück.
Hier ist das Olga-Schwindt-Museum
untergebracht.
Die
häufigsten Fragen, die von Besuchern des
Gefängnisses:(Inhaltsverzeichnis)
Wann
hat der "Letzte" hier gesessen? 1957, ein Mann aus
Eppelborn, der eine junge Frau erstochen hat.
Wieviel Jahre hat der "Längste" hier gesessen?
Keine Jahre, höchstens 2 Wochen. Im Kantons-Gefängnis haben
die Täter nur Kurzstrafen bis 14 Tage abgesessen. Andere
befanden sich nur kurz hier zur Vorführung bei Gericht in der
ersten Etage (heute Wohnungen), bis sie wieder nach Illingen oder
Ottweiler zurückverlegt worden sind. Was war das "Schlimmste"
in diesem Gefängnis? 1933, so wird berichtet, habe sich ein
Handwerksgesell aus dem Bohnental hier erhängt. Wann hat der
letzte Tholeyer hier gesessen? 1952, in der sogenannten
"Franzosenzeit" - weil er als Fahrradfahrer nicht im Besitz
des geforderten Fahrradscheines war. Er wurde zu 2 Tages- Sätzen,
ersatzweise 2 Tage Haft verurteilt. Geld wollte er den Franzosen auf
keinen Fall geben.
Alte
Geschichten um das Tholeyer Gefängnis und das Gericht
(Inhaltsverzeichnis)
In
Tholey kam die harmlose Sorte von "Verbrecher" in
den "Tour", wo sie Ihre kleinen Vergehen sühnten. Wo
der "Tour" ursprünglich stand, ist heute nicht mehr
bekannt. Das zum Amtsgericht angegliederte Gefängnis ist bis zur
Stunde im alten "Amtshause" an der Südseite des
Marktplatzes untergebracht. Dort waltete ein Schuhmacher seines Amtes
als Gefängniswärter, vor einem halben Jahrhundert
ein ehrsamer Mann, der im ganzen Amtsbezirk als "Ture-Wellem"
bekannt und beliebt war. Zusätzlich war er noch als
Kirchen-Schweizer beschäftigt, dem auch das Läuten
der abendlichen Betglocke in der benachbarten alten Abteikirche
oblag. Nun war das eine böse Sache mit dem Branntwein,
der zeitlebens seine Schwäche war und blieb. In einem Randorte
des Gerichtsbezirks stellte sich heraus, daß es kaum einem Mann
im Dorfe gab, der nicht schon mindestens einmal beim "Vetter
Wellem" "gehuckt" hatte. Nein, es war kein Verbrecher-Dorf, sondern ein liebes nettes, etwas
leichtlebiges Völkchen. Holz- und Hüteprotokolle, eine
gelegentliche Wirtshaus-Keilerei, oder wenn ein Feldhase absolut
nicht aus dem Hausgarten fernzuhalten war und deshalb unschädlich
gemacht werden mußte, derentwegen wurden die Männer schon
einmal amtlich nach Tholey bestellt. In einem Punkte aber war das
Dorf seit altersher einen Sinnes: Gerichtskosten und Geldbußen
werden nicht bezahlt - Ehrensache - die wurden abgesessen. Wie
schwelgte alt und jung in der Erinnerung an die schönen Tage
beim "Ture-Wellem" in Tholey. Jeden Abend ging die gesamte
Ture-Belegschaft ungesehen durch das verschwiegene Pförtchen in
der alten Klostermauer mit zum "Betglock-Läuten".
In der stillen Klosterwirschaft wurde dann im Anschluß
an die Erfüllung der kirchlichen Funktion ausgiebig der
Branntwein getrunken. Die Gäste bestritten selbstverständlich
auch das reichliche Abendessen, das im trauten Familienkreis in der
Wohnung des menschenfreundlichen Beamten eingenommen wurde. Morgens
standen auch die Schuhe säuberlich gewichst in einer Reihe. So
wurde die Luftveränderung in Tholey zwar etwas kostspielig und
überstieg die strittigen Gerichtskosten um ein Vielfaches; es
war ein teurer Spaß - aber ein schöner.
Der
Diebstahl galt als ein schweres Verbrechen (Inhaltsverzeichnis)
Sebastian R. aus
Sotzweiler erhielt wegen gestohlener Fruchtähren sechs
Tage Turm und die Kosten. Für den Wiederholungsfall wurde ihm
der "Schubkarren" in Aussicht gestellt. Die Elisabeth Sch.
von Imweiler (Oberthal) war überführt, auf zwei Äckern
je drei Stöcke "Grundbieren" entwendet zu
haben. Diesen Frevel büßte sie mit acht Tagen Turm bei
Wasser und Brot und sechs Streichen mit dem Farrenschwanz vor und
nach Verbüßung der Strafe. Der 16-jährige Sohn des
Tholeyer Spielmanns Wilhelm Glas hatte vor Tagesanbruch im "gemeinen
Bungert" Birnen geschüttelt. Er mußte auf acht
Tage in den Turm unter Androhung schärferer Strafen für den
Wiederholungsfall.
Am 7. Mai 1792 hatte sich
das Oberamtsgericht zu Tholey mit einer nicht alltäglichen
Angelegenheit zu befassen. Verhandelt wurde gegen Paul T., Michel H.,
Anna J. (einer Vagabundin), Margarethe H. und deren Ehemann
..., denen neben Landstreicherei zahlreiche Diebstähle
zur Last gelegt wurden. Die Herzogliche Durchlaucht in Zweibrücken
hatte selbst die Entscheidung getroffen, daß den beiden
Inquisiten Paul T. und Michael H. Gnade vor Recht zugebilligt und
Ihnen das Leben huldreich geschenkt sein sollte, sie aber "auf
ewig" in den Schubkarren mit "doppeltem Gesprüng"
zu schließen seien. Vor ihrem Abtransport nach Zweibrücken
wurden sie von dem Tholeyer Scharfrichter ausgepeitscht, ihre
Habseligkeiten ... von Amts wegen "versilbert" und als
Unkostenbeitrag beschlagnahmt, ... , worauf sie durch ein
Miliz-Kommando unter Führung des Scharfrichters ... des
Landes verwiesen wurden.
Jugendliche
vor Gericht (Inhaltsverzeichnis)
Der Johann Maurer von
Gresaubach sah sich gezwungen, das Oberamt gegen den ungezogenen
Pflegesohn Nikola anzurufen. Wegen dessen Widerspenstigkeit,
böswilligen Versäumens von Kirche und Schule und sonstiger
Fehler wurde er auf 10 Tagen dem Amtsbüttel in Tholey zur
"Korrektur" übergeben. Im Falle des Versagens
dieser behördlichen Erziehungsmaßname sollte der
hoffnungsvolle Junge mit "schweren Leibesstrafen" belegt
werden.
Die
Urgroßmutter hatte eine lose Zunge (Inhaltsverzeichnis)
Vor 150 Jahren (heute
1990 vor fast 200 Jahren) gab es schon eine reiche Auswahl
wirkungsvoller Schimpfwörter, die sich bis in die
Gegenwart erhalten haben. Damals gab es auch schon üble
Nachreden und Gehässigkeiten, Dinge, die sich im Eifer der
Wortfechtereien trefflich bewährten, hinterher aber nicht
bewiesen werden konnten und somit strafbar waren. Die lustige
Wirtin der Clementschen Wirtschaft zu Tholey sah sich wiederholt
genötigt, ihre Ehre und die ihrer erwachsenen Tochter zu
verteidigen, da sie von eifersüchtigen Frauen mit an sich
zwar unschönen, dafür aber um so knalligeren Schimpfnamen
bedacht worden war. Frau Fried. Auer konnte ihre Behauptung, daß
Mutter und Tochter Clement die jungen Mädchen verdürben und auf die Männer "Miene machten" vor Gericht
nicht ausreichend beweisen und mußte sich deshalb zum
öffentlichen Widerruf und zur persönlichen Abbitte
bequemen, zahlte 30 Kreuzer Strafe und trug die Kosten des
Verfahrens. Sie hatte ihren Mann dabei erwischt, wie er der
liebenswürdigen Wirtin ein Körbchen mit Kirschen verehrte.
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